FINANZIELLES

EinzeltherapieWorkshop

Über Uta

„Geld ist geprägte Freiheit.“ — Fjodor Dostojewski

Finanzielles

Ein 30 minütiges Vorgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen – persönlich, telefonisch oder via zoom – ist kostenlos und unverbindlich.

Für 60 Minuten Einzeltherapie, Coaching und Beratung berechne ich 75€.

Zahlungsarten

Die ersten drei Einzelbehandlungen werden jeweils direkt bar bezahlt; danach ist eine monatliche Rechnungsstellung und Zahlung möglich.

Kurs- und Workshopkosten werden vorab per Überweisung oder paypal an mich gezahlt oder laufen über die Gastgeber; Details in den jeweiligen Kursbeschreibungen.

Kreta intensive Grundpreis 300€ pro Woche für 3 Einzelstunden und einen Walk

Absagebedingungen

Bei Absage eines Einzeltermins über 48 Stunden (zwei Tage) vorher entstehen keine Kosten, danach berechne ich i.d.R. 80% vom vereinbarten Honorar.

Bei Absagen von Workshops und Gruppen bis zu 2 Wochen vorab behalte ich die Anmeldegebühr ein. Wird innerhalb eines kürzeren Zeitraums abgesagt, berechne ich 50% der Kursgebühr.

Es gelten die allgemeinen Rechtsbedingungen für Heilbehandlungen.
Sozialtarife können eingeräumt werden.

In der Regel bieten gesetzliche Krankenversicherungen keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß der Heilpraktiker-Gebührenordnung, jedoch manche private Kassen. Es gilt dann die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Meist werden 90 Min. Psychotherapie mit etwa 20-40 € bezuschusst. Bitte informieren Sie sich detailliert und vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob speziell die Punkte 19.1 und 19.2 der Heilpraktiker-Gebührenordnung übernommen werden.

Gemäß § 18 EStG sind Heilpraktiker:innen Freiberufler und schließen einen Dienstvertag nach bürgerlichem Recht mit ihren Klienten ab, der nach § 145 BGB nicht an eine Form gebunden ist. Dieser verpflichtet die Heilpraktikerin für Psychotherapie (§§ 611 – 630 BGB) zur Leistung der abgesprochenen Dienste wie Linderung einer psychischen Problematik oder Störung, den Klienten verpflichtet sie zur Vergütung, deren Höhe frei abgesprochen werden kann. Wenn bei Abschluss eines Behandlungsvertrages die Vergütung nicht angesprochen wurde, ist der Patient zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, gilt sie nach § 612 BGB auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) vereinbart. Der Behandlungsvertrag ist unabhängig von der Kostenerstattung Ihrer Versicherung.